Rechtsprechung
BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Keine Rüge eines Verstoßes gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht ohne Darlegung eines ohne hinreichende ...
Verfahrensgang
- SG Berlin, 05.03.2019 - S 127 AS 16902/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2021 - L 1 AS 705/19
- BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 83/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - …
Auszug aus BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B
Insbesondere setzt sich die Beschwerdebegründung nicht auseinander mit dem Urteil des BSG vom 5.8.2021 (B 4 AS 83/20 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 90) zur Berücksichtigung von Sachbezügen in Form von Verpflegung als Einkommen sowie mit der dort zitierten Rechtsprechung zu (arbeitsvertraglich vereinbarten) Verwendungsentscheidungen als grundsicherungsrechtlicher "Zufluss" (… BSG aaO RdNr 23 mwN) . - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B
Hierfür ist eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen ebenso erforderlich wie die Darlegung, dass sich aus diesen keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8) . - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B
Es ist aufzuzeigen, dass die Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl BSG vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § Nr. 16 S 27) . - BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus BSG, 06.09.2022 - B 7/14 AS 395/21 B
Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .